BAFA Förderprogramme

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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Bis zu 200.000,- € Förderung  für

mittelständische Unternehmen

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) definiert die Zielsetzung des Programms wie folgt:

"Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert."

Darüber hinaus sind auch IT-Projekte sowie Forschung und Entwicklung förderbar.

Personal

Digitalisierung

Wettbewerbsfähigkeit

Wachstum

In einem sehr breiten Spektrum kann diese Förderung in fast allen Unternehmensbereichen genutzt werden. Sei es im Vertrieb, Logistik, Produktion, bei Nachfolgeregelungen oder zu Themen der Verwaltung. Speziell als mittelständisches KMU können Sie hier profitieren.

Sie erhalten eine externe Einschätzung zu Ihren Themen, zu denen wir Sie beraten sollen und wertvolle Tipps. Wir können unvoreingenommen die richtigen Fragen stellen und Ihnen Anregungen geben, wie Sie Ihr Unternehmen weiterentwickeln und dabei weitere Fördermittel einsetzen können.

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Wir unterstützen Sie

In einem ersten kostenlosen Gespräch ermitteln wir gemeinsam den Umfang und vor allem die Zielrichtung der geförderten Beratung für Ihr Unternehmen. Wir definieren den Umfang und stellen den Antrag. Nach der Inaussichtstellung starten wir mit der eigentlichen Beratung, welche in einem umfangreichen Abschlussbericht mündet. Mit Abschluss des Projektes kann die Förderung fließen.

Wir unterstützen Sie bei allen Schritten, auch mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Ablauf in fünf Schritten

1.

Erstgespräch und prüfen der Förderfähigkeit

2.

Antrag und Inaussichtstellung durch BAFA

3.

Beratung

4.

Fördermittelzuwendung durch BAFA

5.

Erörterung Zweitförderung

Sprechen Sie uns gerne an!

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Oder anrufen unter:

02131 77 66 00 35

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